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Staatsanwältin Ellen Bannenberg hört ungläubig Kommissar Heldt und Hauptkommissar Grün zu: Sie berichten ihr von den kuriosen Ermittlungen im Fall des Alleinunterhalters „Rudi Rastlos“. Am Abend zuvor trat dieser – zum Leidwesen aller Gäste – noch beim Dienstjubiläum von Hauptkommissar Grün auf, jetzt liegt er erstochen im eigenen Garten, umringt von einem Chor von Gartenzwergen. War Rudi nur ein schlechter Sänger oder auch ein schlechter Mensch? Die Tätersuche gestaltet sich schwierig, da Rudi zwar keine musikalischen Fans, dafür aber offenbar auch keine Feinde hatte. Trotz seines minimalen Talents war er aktives Mitglied des ortsansässigen Männergesangvereins „Harmonie“ unter der Leitung seines Nachbarn Jürgen Boll. Aufträge erhielt der Alleinunterhalter auch immer wieder vom Unternehmer Alfred Königstein, seinem ehemaligem Arbeitgeber. Der Fall nimmt eine überraschende Wendung, als Rudis Tochter Sara Kern den Mitschnitt eines Auftrittes ihres Vaters entdeckt. Während Rudi Grönemeyers Kultsong „Bochum“ singt, dem er laut Sara seine Karriere zu verdanken hat, ist im Hintergrund ein Abreißkalender zu sehen. Datum: 23. Juli 1982! Das Entsetzen ist groß, denn Herbert Grönemeyer hat den Song offiziell erst im Jahre 1984 herausgebracht. Ist die Hymne von Bochum etwa gar nicht von Grönemeyer, und musste Rudi deswegen sterben? Zudem spielen ein gestohlener Tresor, eine legendäre Videokamera, eine übereifrige Polizistin, ein Taktstock und eine Ständerbohrmaschine mit hoher Drehzahl eine gewichtige Rolle in dieser Geschichte, in der Musik Trumpf ist.