Für einen sicheren Internetzugang ist eine kurze Anpassung notwendig.
Spektakuläre Wende im Fall von Klaus Bräunig, der seit 53 Jahren im Knast sitzt: Über seine Freilassung muss neu entschieden werden. Zudem hat sich ein neuer Zeuge gemeldet. Der mittlerweile 79-jährige Klaus Bräunig wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes an Margot und Dorothee Geimer verurteilt. Es gab keine Beweise, nur drei Geständnisse, die Bräunig alle widerrief. Weil er bis heute seine Unschuld beteuert, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, seine vorzeitige Entlassung wurde immer wieder abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt diese Entscheidungen aufgehoben und den Beschwerden seiner Anwältin Carolin Arnemann stattgegeben. Trotzdem kann Bräunig nicht sofort aus dem Gefängnis entlassen werden, er soll erneut psychologisch begutachtet werden. Das kostet Zeit. Zeit, die Bräunig nicht hat: Er ist mittlerweile schwer erkrankt. Ihm läuft die Zeit davon, denn Bräunig will nicht nur als freier Mann sterben, er will auch seinen Freispruch. Es gibt eine neue Spur, die auf einen anderen Täter hinweist.