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Allein aufgrund von drei Geständnissen, die Bräunig alle widerrief, wurde er für den Doppelmord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Hürden für eine Wiederaufnahme sind hoch. Man braucht neue Beweise, dass Bräunig es nicht gewesen sein kann. Danach sucht nun die Münchner Strafverteidigerin Carolin Arnemann, Expertin für Wiederaufnahmeverfahren. Die Dokumentation rollt den alten Fall wieder auf. Findet Carolin Arnemann Ermittlungsansätze, die damals übersehen wurden? Sitzt Klaus Bräunig schon seit 52 Jahren zu Unrecht im Gefängnis?