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Ein harter Fall für Anwalt Liebling ist sein Mandant Brocker. Er wird nämlich beschuldigt, einer alten Dame die Handtasche geklaut zu haben. Das Opfer ist inzwischen verstorben und kann zur Beweisaufnahme nichts mehr beitragen. Einziger Zeuge des Vorfalls ist ein japanischer Tourist, der zum Zeitpunkt der Verhandlung Berlin natürlich längst verlassen hat. Als Liebling dennoch auf einer – entsprechend aufwendigen – Zeugenbefragung vor Gericht besteht, scheitert er an Richter Aumann. Der ist ein regelrechter Betonkopf und stolz darauf, Urteile „aus dem Bauch heraus“ zu fällen. Vorschriften und Handbücher interessieren ihn dagegen kaum. Nur in einem Revisionsverfahren sieht Liebling noch eine Chance für seinen Mandanten.