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Frau Liedtke, fast 80 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung und hat einige Marotten. Zum Beispiel sammelt sie seit 30 Jahren alte Kleider für wohltätige Zwecke und stapelt sie in ihrer Wohnung. Aber dass man ihr nun eine Gebrechlichkeitspflegschaft aufgezwungen hat, dass man ihr Geld auf ein für sie unzugängliches Konto eingezahlt und sie also entmündigt hat, wollen und können sie und ihr Anwalt Arnold nicht akzeptieren. Anwalt Liebling ist unterdessen mit einem heiklen Scheidungsfall beschäftigt: Frau Plaumann, in den besten Jahren, will sich scheiden lassen. Nur hat die Sache einen Haken: Zum gemeinsamen Vermögen, von dem ihr die Hälfte zusteht, gehören auch mehrere 100.000 DM aus einer Steuerhinterziehung, die ihr Mann über Jahre gut angelegt hat. Rechtsanwalt Liebling steht vor der Frage: Ist es nicht standeswidrig, Frau Plaumann zu ihrem Recht zu verhelfen?