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Herr Bonk, wohlhabender Inhaber von Antiquitätengeschäften, hatte Herrn Kniebis, einem Obdach- und Arbeitslosen, 5.000 DM bezahlt, damit dieser für ihn eine viermonatige Gefängnisstrafe absaß. Und nun hat – wie nicht anders zu erwarten – der „Penner“ sich an das Geld gewöhnt und versucht, Herrn Bonk zu erpressen. Man darf gespannt sein, was Liebling zu dieser Situation einfällt. Auch Arnold hat diesmal einen Fall an der Hand, der kaum vor Gericht zu einem guten Ende zu bringen ist: Herr Maiwald wurde von Fluchthelfern aus der DDR nach Westberlin gebracht. Als er dort ankam, zwang man ihn durch Drohungen und Tätlichkeiten, einen Vertrag über 50.000 DM zu unterschreiben – statt der ursprünglich vereinbarten 30.000 DM. Zeugen für Maiwald gibt es nicht. Der Vertrag ist rechtsgültig. Arnold braucht da besondere Überredungskraft, um seinem Mandanten zu helfen.