Es ist eine rechtliche Grauzone bzw. praktisch technisch nicht verfolgbar.
In den letzten weit über 20 Jahren hat kein einziger User irgendwelche Probleme bekommen.
Es gibt zwar lokale DNS-Sperren usw. um die Sichtbarkeit einzuschränken, aber das ändert nichts an der Grundsituation.
Wir speichern keine Zugriffslogs. Das Hosting und der Betrieb unserer Website im Sitzland ist rechtlich vollkommen legal.
Die gesehenen Episoden im Account sind nur eine Information, dass du die Episoden-Unterseite mal 2 Minuten offengelassen hast. Das ist kein Nachweis des exakten Video-Zugriffs.
Unsere Website bietet (neben den ganzen Informationen und Funktionen) allgemein keine Videos an, es gibt nur Links zu externen Hosting-Websites. Das Video-Streaming der hier integrierten Hoster nutzt keine Torrent-Technologie.
Browser sind heutzutage sehr sicher. Schadsoftware bekommst du nicht. Da musst du schon aktiv ein Programm/eine EXE herunterladen und ausführen, damit du eventuell mal Probleme bekommst. Wir arbeiten nur mit zertifizierten Werbepartnern zusammen.
Wer die Ära von Windows 98 und die darauffolgenden Jahre miterlebt hat, erinnert sich vermutlich an das Ausmaß digitaler Raubkopien. Damals gehörten kostenintensive Programme und Musikdateien mitsamt Aktivierungskeys zur Standardausstattung vieler Rechner. Angesichts der heute immensen Nutzerzahlen im Netz erscheint eine lückenlose Nachverfolgung illegaler Downloads kaum noch realisierbar. Auch gut 28 Jahre später sind reale strafrechtliche oder finanzielle Konsequenzen im privaten Umfeld nach wie vor eine absolute Ausnahme.
Wie hier auch schon mehrfach kommentiert wurde: Wir laden hier nichts herunter. In dieser Hinsicht sind wir harmlose Endnutzer, für die sich eine Verfolgung gar nicht lohnt. Die Behörden konzentrieren sich vielmehr auf die Betreiber und die Infrastruktur – also die Server und Großrechner, auf denen die Daten tatsächlich liegen.“
Da sind wir in der Schweiz in der konfortablen Lage, dass es bei uns legal ist.
In der Schweiz ist das Herunterladen von Musik, Filmen, Büchern und anderen Werken für Konsument:innen bzw. Privatpersonen erlaubt. Das heisst, in der Schweiz dürfen Sie online zugängliche Portale benutzen, um dort urheberrechtlich geschützte Werke kostenlos zu downloaden. Die heruntergeladenen Werke dürfen aber anschliessend nur für den privaten Gebrauch genutzt werden (Art. 19 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (URG)).
Ausnahme: Bei Computerprogrammen gibt es kein legales Downloaden zum Eigengebrauch.
die Hürde liegt für die Rechteinhaber (und deren Abmahnanwälte) darin, erstmal beweisen zu können, dass jemand hier bzw auf den Hostern etwas geschaut hat.
Dazu müsste man entweder an unsere Endgeräte oder die Geräteder Hoster rankommen, die oft mit voller absicht keine IP Adressen speichern, weil man schlecht weiter geben kann was man nicht hat.
klar wenn man auf nummer sicher gehen will besorgt man sich noch einen vpn
aber ich kenne so viele leute die streamen und da ist noch nie was passiert.
😉 😎 🤭
moin Mara,
die könnten doch alle nur von Dir als gesehen markiert worden sein.
Deine private Datenbank um zu notieren, was Du woanders legal gesehen hast.
🤣 👍️ gut zu wissen 😊. Danke Der die! Aber wenn die meinen Account zu fassen kriegen mit den vielen geschauten Episoden.....😬 🤑
moin,
Der passive Besuch, das von serienstream.stream ist nicht strafbar.
Das heißt Mara-Jade, Du kannst Dich hier so lange rummopsen, wie Du möchtest.
Und Kinofilme sind denke ich auch nochmal ne andere Hausnummer. Vorsichtig sollte man immer sein denke ich. Ich melde mich zum Beispiel auch immer ab, da aktive Log Ins leichter zu knacken sind. DNS verschleiern ist wichtig (sonst kommt man ja eh nicht auf die Seite) und solange Seiten wie Cloudflare oder Google unsere Daten nicht verhökern und weiterreichen sollte man sicher sein...hoffe ich 😏
moin,
na bei MEGAKINO gehe ich mal davon aus, dass die mit Lügen streuen, mehr VPNs verkaufen wollen.
Danke für die Antworten, ein Kollege hat mir gesagt dass jemand erwischt worden sein. Ich habe ihn heute nochmal gefragt und er hat gesagt es war bei MEGAKINO der Fall das da jemand erwischt worden sein deswegen dachte ich auch dass diese Seite nicht sicher ist Serien zu gucken.
Ich bin auf dieser und ähnlichen Seiten seit Jahren unterwegs und habe noch nie gehört, dass jemand deswegen belangt wurde. Diese Frage wird immer mal wieder gestellt. Allein die Zahl der Besucher ist gewaltig, dass sind zig Millionen jeden Monat und nicht nur aus Deutschland. Keine Strafverfolgungsbehörde hat überhaupt die Kapazitäten auch bloß einen kleinen Teil dieser Menge zu verfolgen, oder das Interesse. Zur Sicherheit empfehle ich ein VPN, ich nutze schon länger eines, das verschafft einem Anonymität.
@ Kamehamehaaa
Dein Enthusiasmus in allen Ehren, aber ich bezweifle doch, dass Du ein Höchstgerichtliches Urteil in einem Prozess kippst.
Bei Download und Weiterverbreitung erkennst Du Dein gesetzliches Fehlverhalten (nach Deinem 1.Post) doch auch und das ist genauso schwierig in der Ausführung.
Wie Lilly's KI schon sagte, Streaming ist auch ein "Download" in kleinen Stücken (Buffer).
Ohne dieses Urteil könnten die Copyrighthalter niemals eine DNS-Sperre genehmigt bekommen.
Trotzdem kann mir juristisch nichts passieren. Was ist schon offensichtlich ? Wenn eine Seite offensichtlich illegal ist, wieso ist es PROBLEMLOS möglich diese Seite aufzurufen ? Das ist für mich als "Dummer August" ein Zeichen, dass diese Seite eben NICHT OFFENSICHTLICH illegal ist, denn wenn ja so offensichtlich, wieso lässt der Gesetzgeber es zu, diese Seite zu erreichen ? Sollte der Gesetzgeber OFFENSICHTLICH Illegales nicht unterbinden ? Der Gesetzgeber kann und darf nicht vom Bürger erwarten, dass er einfach aufzurufende Internetseiten, in Eigenregie in leagal und illegal kategorisieren kann. Ich würde vor Gericht jegliches Verfahren gewinnen.
@Kamehamehaaa, Das war bis 2017 so, nach dem EuGH-Urteil ist das aber hinfällig.
Das Streamen von Serien auf Portalen wie serienstream.stream (SerienStream) ist illegal und urheberrechtlich nicht erlaubt. Nutzer machen sich seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strafbar, wenn sie Filme oder Serien von offensichtlich illegalen Quellen streamen.
Die wichtigsten Fakten zur aktuellen Rechtslage: Das EuGH-Urteil: Seit einem Grundsatzurteil ist die sogenannte „Grauzone“ beim Streaming Geschichte. Wer Serien auf illegalen Seiten schaut, begeht eine Urheberrechtsverletzung, da beim Streamen eine temporäre Kopie auf dem Gerät erstellt wird.
Erkennbarkeit ist entscheidend: Das Gesetz greift dann, wenn für den Nutzer „offensichtlich“ ist, dass die Inhalte auf der Website illegal ins Netz gestellt wurden. Bei aktuellen Serien, die kostenlos ohne offizielles Abo angeboten werden, ist dies immer der Fall.
Sicherheitsrisiken: Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen bergen solche Plattformen oft Gefahren durch Schadsoftware (Malware/Viren) und aggressive Werbung.
Konsequenzen: Theoretisch drohen Abmahnungen mit Schadensersatzforderungen. In der Praxis ist das Risiko für reine Konsumenten derzeit zwar geringer als beim Filesharing, die Betreiber der Seiten werden jedoch strafrechtlich verfolgt. (Ki-generierte Antwort)
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